27.07.2017 - 10.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Süden:von der Straße Am Ring (Planstraße B)

im Westen:von der Baufläche GEE 1

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit dem Vorhabenträger den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 5. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage