29.06.2017 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 55. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Landkreis Nordwestmecklenburg

Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Stadtwerke Wismar GmbH

 

berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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