19.06.2017 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 19.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus
den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die
während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
– Stadtwerke Wismar GmbH
berücksichtigt wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den
Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)
entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der
Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 55. Änderung des
Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der
fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage wird von Frau Prante vorgestellt.
Sie erklärt, dass es keine Einsprüche seitens der Bürger gegen den Planentwurf gab und die Hinweise aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB berücksichtigt wurden.
Frau Prante teilt mit, dass die Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Lenensruher Weg /Ost im Parallelverfahren zum B-Plan 79/11 erfolgt. Der Teilbereich Nord (Evang. Grundschule) wird voraussichtlich der Bürgerschaft im Juli 2017zur Beschlussfassung (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) vorgelegt.
Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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15,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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378,6 kB
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