14.06.2017 - 5 1. Änderungssatzung zur Übernachtungssteuersatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Übernachtungssteuer.

 

Zunächst führt Frau Bansemer zur 1. Änderungssatzung aus. Die Satzung von 2015 gilt befristet bis zum 31.12.2018. Diese Änderungssatzung ist notwendig, um eine Planungssicherheit für die Haushaltsaufstellung 2018 zu erhalten. Ein Rückgang der Touristenzahlen wurde in der HWI nicht festgestellt. Anschließend erläutert Herr Rehme-Zingelmann die Änderungen.

 

Wortmeldung: Herr Rickert

 

Die SPD-Fraktion hält die Änderungen in der Übernachtungssteuer-Satzung für sinnvoll.

 

Wortmeldung: Herr Ahlvers

 

Herr Ahlvers erkundigt sich nach dem aktuellen Sand des Gerichtsverfahrens. Frau Bansemer führt dazu aus. Das Verfahren betrifft 5 steuerpflichtige Hotels und Pensionen. Lt. Auskunft vom Verwaltungsgericht in Schwerin ist in diesem Jahr mit keinem Urteil zu rechnen. Frau Bansemer weist darauf hin, dass der Steuerbescheid beklagt wird, nicht die Satzung.

 

Wortmeldung: Herr Behm

 

Herr Behm teilt mit, dass ihm keine Klage bekannt ist, in der die Übernachtungssteuer gekippt wurde. Bezüglich des heutigen OZ-Artikels fragt er nach der praktischen Umsetzung im Formalismus. Frau Bansemer teilt mit, dass dies derzeit geprüft wird, jedoch die in der OZ beschriebenen Formalitäten nicht immer notwendig sind. Die Umsetzung wird mit dem Steigenberger Hotel besprochen. Weiter führt Herr Rehme-Zingelmann zu den notwendigen Formalitäten aus.

 

Wortmeldung: Herr Ahlvers

 

Herr Ahlvers erkundigt sich, inwiefern den Touristen die Übernachtungssteuer zugute kommt. Frau Bansemer teilt dazu mit, dass es sich bei der Übernachtungssteuer um keine zweckgebundene Steuer handelt. Sie wird also nicht nur für den Tourismus verwendet, aber auch dafür.

 

Wortmeldung: Herr Bojahr

 

Herr Bojahr hat einen förmlichen Hinweis zur Vorlage – auf der Seite 2 erscheint das Wort „Halbsatz“ zweimal. Herr Rehme-Zingelmann wird dies korrigieren.

 

Wortmeldung: Herr Domke

 

§ 7 der Satzung befreit die Übernachtungen von Kinder- und Jugendgruppen von der Steuer,     soweit die Übernachtung in Einrichtungen erfolgt, die die dem gemeinnützigen Zweck der Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Absatz 2 Nr. 4 Abgabenordnung dienen.

Herr Domke hinterfragt hier den pragmatischen Lösungsansatz. Herr Rehme-Zingelmann teilt dazu mit, dass der Übernachtungsbetrieb den gemeinnützigen Zweck erfüllen muss, nicht der Übernachtungsgast.

 

Herr Domke hätte sich eine Evaluierung der Satzung gewünscht, die auch die Beherbergungsbetriebe mit einbezogen hätte. Hinsichtlich der Übernachtungszahlen stellt er fest, dass wir die Entwicklung der Touristenzahlen ohne die Übernachtungssteuer nicht beurteilen können.

 

Abschließend informiert Herr Domke, dass die Fraktion FDP/Grüne der Vorlage nicht zustimmen wird.

 

 

 

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Herr Domke lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:6

Nein Stimmen:1

Enthaltungen:2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9399&selfaction=print