06.06.2017 - 5 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 06.06.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.5 Abt. Recht und Vergabe
- Bearbeiter:
- Frederike Gerber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.
Wortmeldung: Herr Senator Berkhahn
Herr Berkhahn erläutert den anwesenden Mitgliedern die Vorteile einer Entgeltordnung an dem Beispiel der Entgeltordnung für die Wochenmärkte. Er führt anschließend zu den Änderungen in der Kalkulation aus. Ein Kostendeckungsgrad von 96% wird mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung erreicht. Samstags wird es bei den derzeit 4€/lfdm. bleiben.
Ein Gespräch zwischen dem RPA und der Verwaltungsspitze über die Vorbehalte des RPA hat bereits stattgefunden und alle Differenzen sind beigelegt.
Wortmeldung: Frau Teß
Die Reduzierung bzw. die moderate Erhöhung wird von der SPD-Fraktion als positiv bewertet.
Wortmeldung: Herr Weinhold
Auch die CDU-Fraktion findet die neue Entgeltordnung gut, vor allem, dass die Verträge flexibler gestaltet werden können.
Wortmeldung: Herr Rakow
Herr Rakow fragt nach, ob der Marktmeister die Standgebühren tagtäglich kassiert. Herr Berkhahn bejaht die Frage – die Markthändler haben jedoch die Möglichkeit einer Dauernutzung.
Wortmeldung: Herr Koebe
Herr Koebe fragt nach, ob die täglich Kassierung wirklich notwendig sei, dies führe zu hohen Personalkosten. Herr Berkhahn teilt dazu mit, dass die Händler die tägliche Barzahlung wünschen. Es handelt sich hierbei um einen gewissen Service, der marktüblich ist. Frau Hellwig berichtigt die von Herrn Koebe dargestellten Personalkosten in der Kalkulation.
Wortmeldungen: Herr Rakow, Herr Koebe
Herr Rakow erkundigt sich nach den Aufgaben des Marktmeisters. Herr Berkhahn erläutert die Aufgaben. Herr Koebe fragt nach, inwiefern die Aufgaben eine 450,-€-Kraft übertragen werden kann. Herr Berkhahn erläutert, dass es sich hier um Aufgaben wie Vertragsabschlüsse handelt, die nicht von einer Aushilfskraft übernommen werden können.
Wortmeldungen: Herr Weinhold, Frau Teß, Herr Rakow, Herr Berkhahn
Der persönliche Kontakt zum Marktmeister ist den Händlern sehr wichtig. Herr Rakow berichtet von einem Gespräch mit Herrn Lossau: „...der Marktmeister ist ein gefragter Mann bei den Händlern!“. Herr Berkhahn erläutert noch einmal die Motivation der Händler – sie wollen nicht in ein Vertragskorsett geschnürt werden. Der Marktmeister und die Händler sind bereits ein eingespieltes Team und die Händler wünschen gleiche Ansprechpartner. Hierbei sollte auch auf das Stadtbild geachtet werden.
Wortmeldung: Frau Wienecke, Herr Berkhahn
- Was ist der treibende Kostenfaktor?
- Warum sind die Sondernutzungsgebühren so hoch?
- Warum wurde der Deckungsgrad von 46% gleich auf 96% erhöht?
Herr Berkhahn antwortet wie folgt:
zu 3. Die letzte Satzung ist 1996 in Kraft getreten. In dem langen Zeitraum dazwischen wurden die Kosten nicht angefasst.
Zu 2. Herr Berkhahn erläutert die Zusammensetzung der Sondernutzungsgebühren, z. B. Straßengebühren.
Wortmeldung: Frau Wienecke, Herr Berkhahn
Wer kontrolliert die Art von Waren, die angeboten werden?
Herr Berkhahn antwortet wie folgt:
Das Warenangebot muss breit gefächert sein, die Leute kaufen die Dinge, die angeboten werden. „Der Mix macht's!“
Wortmeldung: Frau Gerber
Frau Gerber erläutert das Prinzip des Kostendeckungsgrades. Die Entgelte müssen in den öffentlichen Verwaltungen kostendeckend sein.
Wortmeldung: Herr Weinhold, Herr Berkhahn
Herr Weinhold erkundigt sich, ob eine Übersicht existiert, welche Waren die Händler verkaufen.
Herr Berkhahn beantwortet die Frage mit nein. Die Nachfrage bestimmt das Angebot, eine Individualität ist notwendig. Er erläutert dies am Beispiel des Weihnachtsmarktes.
Herr Rakow lässt nun über die Vorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:7
Nein Stimmen:0
Enthaltungen:1
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen:8
Nein Stimmen:0
Enthaltungen:0
Wortmeldung: Frau Wienecke, Herr Berkhahn
Gilt die Entgeltordnung auch für Volksfeste?
Herr Berkhahn antwortet wie folgt: Die zwei Jahrmärkte und der Markt auf dem Festplatz wurden mit Vertrag gelöst, dadurch ist keine Lücke vorhanden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,3 MB
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1,4 MB
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65,5 kB
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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