22.05.2017 - 10.1 Festlegung der Aufnahmekapazitäten der Grundsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gemäß § 29 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land M-V duldet die Angelegenheit wegen besonderer Dringlichkeit aus folgenden Gründen keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft:

 

Der Beschluss der Bürgerschaft zur Errichtung einer neuen Schule(VO/2017/2161) kann wegen des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens zurzeit nicht umgesetzt werden. Allerdings reichen die Kapazitäten in den vorhandenen Grundschulen zur Aufnahme aller Schülerinnen und Schüler nicht aus. Etwa 40 Wismarer Schüler der zukünftigen 1. Klassen müssen  kurzfristig umgelenkt werden. Dennoch müssen rechtzeitig vor Ende des laufenden Schuljahres die Bescheide durch die jeweils aufnehmende Schule erteilt werden.

 

Eine Abstimmung hierzu mit dem Staatlichen Schulamt Schwerin konnte erst in der 19. Kalen- derwoche erfolgen. Nur auf Grund einer sofortigen Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Anpassung der Aufnahmekapazität sieht sich das Staatliche Schulamt in der Lage, das Verfahren zur Umlenkung von Schülern in einem noch angemessenen Zeitraum durchzuführen bzw. vor Beginn der Sommerferien abzuschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Für die Grundschulen in Trägerschaft der Hansestadt Wismar werden die Aufnahmekapazitäten gemäß Anlage festgelegt.

 

Begründung:Bürgermeister, Herr Beyer

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Vorlage.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage