04.06.2013 - 5 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Frau Sturbeck bittet die Verwaltung um eine kurze Erläuterung der Vorlage.

     Herr Berkhahn teilt mit, dass diese Vorlage nun im Nachgang zu den im Mai eingereichten Vorlagen zur Parkraumbewirtschaftung ins Verfahren gebracht wird, da die Einnahmen- und Ausgabensituation in der Tiefgarage durch den EVB kalkuliert werden musste.

     Herr Wäsch erläutert weiterführend die Kalkulation, die als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt ist.

In 2012 wurde ein negatives Jahresergebnis von -60.734,09 € erwirtschaftet. Dieses Ergebnis basiert vorwiegend auf der hohen Pachtbelastung und den geringen Einnahmen durch die Wechselparker.

Durch den in 2013 geplanten Kauf der Tiefgarage können künftig die Kosten verringert werden, da dem entfallenden      Pachtentgelt Abschreibungen sowie Zinsen in geringerer Höhe gegenüberstehen. Durch die neue Entgelthöhe und der Reduzierung von Stellplätzen für Dauerparker auf die Hälfte der Kapazität (= 41 Stellplätze) wird erwartet,      dass die Tiefgarage mit einer „schwarzen Null“      bewirtschaftet werden kann.

     Herr Wäsch stellt weiterhin dar,      dass das erhöhte Entgelt auch aufgrund des hohen Komforts in der Tiefgarage gerechtfertigt ist. Die Fahrzeuge der Kunden sind überdacht und aufgrund des Rolltores nachts vor Dritten geschützt. Die Entgelthöhe entspricht dem Entgelt, das für das Parken in den Straßen der Zone I festgelegt ist.

    

Wortmeldungen:

Herr Manthey

Herr Manthey ist der Auffassung, dass die Tiefgarage nicht ausreichend ausgelastet ist und      stellt dar, dass ein Produkt welches nicht gekauft wird, auch nicht mehr nachgefragt wird, wenn der Preis dafür erhöht wird. Dazu fragt Herr Manthey, wie der aktuelle Auslastungsgrad der Tiefgarage ist.

     Herr Wäsch erläutert, dass momentan etwa 50 % der Tiefgarage von Dauerparkern ausgelastet werden      und etwa weitere 26 % von Wechselparkern.

     Herr Manthey fragt nach, wie die Verwaltung den Anstieg der Einnahmen von 27T € auf 61T € begründet.

     Herr Berkhahn erläutert, dass sich die bisherige Stellplatzanzahl für      Dauerparker reduzieren wird und somit mehr Kapazitäten für Kunden der Geschäfte in der Altstadt zur Verfügung stehen. Die prognostizierten Einnahmen würden durch die Anpassung der Entgelthöhe für die sog. Wechselkunden erreicht werden.     

     Herr Rakow fragt, wie die jetzigen Verträge mit den Dauerparkern gestaltet sind.

     Herr Wäsch erläutert, dass derzeit ausschließlich mündliche Vereinbarungen zwischen den Nutzern und dem ehemaligen Pächter, der Sanierungsgesellschaft bestehen, die mit der pachtweisen Übernahme der Tiefgarage durch den EVB mit übernommen wurden.

Herr Berkhahn führt weiter aus, dass auch für mündlich abgeschlossene Verträge bei Veränderungen Regeln eingehalten werden.

     Herr Manthey fragt nach, wie viel derzeit und wie viel zukünftig ein Dauerstellplatz in der Tiefgarage kostet.

     Herr Wäsch gibt die Antwort, dass derzeit die Nutzer 65,-€/Monat zahlen. Zukünftig sollen 75,-€/Monat für einen Dauerparkplatz erhoben werden. Die vereinzelt vereinbarten Übernacht-Einstellverträge für 40,- € werden künftig nicht mehr angeboten.

     Zu der Frage von Herrn Manthey ob ein Privater die Tiefgarage nicht wirtschaftlicher betreiben könnte führt Herr Berkhahn aus, dass mit dem Bau der Tiefgarage das Ziel verfolgt wurde, die Altstadt attraktiver zu gestalten. Die Investitionskosten für die Tiefgarage waren sehr hoch. Mit der Bewirtschaftung der Tiefgarage wollen wir kostendeckend arbeiten. Gewinnerwirtschaftung ist dabei nicht unsere Zielstellung. Genau dies, führt Herr Berkhahn weiter aus, sind die grundlegenden Unterschiede zum Bau und Bewirtschaftung eines Parkhauses von einem Fremdinvestor. Dieser verfolgt nur das Ziel der Gewinnmaximierung und dies würde unser Gesamtgefüge zum Parken innerhalb der Altstadt negativ beeinflussen.

Herr Manthey ist weiterhin der Auffassung, dass 1,50 €/Std. zu teuer ist.

     Herr Berkhahn verdeutlicht nochmals, dass die neue Entgelthöhe angemessen und wirtschaftlich notwendig ist um die Tiefgarage kostendeckend zu betreiben.

Weiterhin führt Herr Berkhahn aus, dass die Diskussionen über ein weiteres Parkhaus in Wismar noch in der Entwicklung stecken. Der Standort an der Turmstraße wurde verworfen, da zum einen ein Parkhaus an diesem Standort nicht kostendeckend bewirtschaftet werden könnte und zum anderen eine Großkubatur an diesem Standort      städtebaulich Probleme macht.

Deshalb wird jetzt daran gearbeitet die Parkplätze der Turmstraße mit in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung aufzunehmen, indem eine Teilfläche befestigt wird und auf einer weiteren Teilfläche eine Parkpalette geschaffen wird.

               Frau Jörss führt aus, dass die neue Entgelthöhe der Gebührenhöhe am Markt entspricht und somit auch in der Tiefgarage vertretbar wäre. Sie ist der Auffassung, dass der bestehende Nachttarif mit 2,-€ im Vergleich zu dem zukünftigen Preis für einen Dauerstellplatz von 75,-€ möglicherweise zu gering ist.

     Herr Berkhahn erläutert, dass der bestehende Nachttarif momentan nicht geändert werden sollte. Nutzer mit einem dauerhaften Einstellvertrag können die Tiefgarage rund um die Uhr flexibel nutzen. Kunden, die nur den 2,-€ Nachttarif in Anspruch nehmen wollen, müssen die Tiefgarage in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr befahren und die Tiefgarage vor 7.00 Uhr des Folgetages wieder verlassen.

     Frau Sturbeck konstatiert, dass mit der Bewirtschaftung der Tiefgarage eine Kostendeckung erreicht werden sollte. Wenn dies mit einer Erhöhung des Entgeltes einhergehen muss, sollte dies auch so umgesetzt werden.

          Herr Manthey fragt nach, ob sich die Auslastung der Tiefgarage seit dem 1. Oktober 2012 erhöht hat und ob diese nicht über Werbung erhöht werden könnte.

     Herr Wäsch erläutert hierzu, dass die Auslastung zugenommen hat, da im Bereich der Papenstraße, der früher kostenfrei war, nun auch bewirtschaftet wird und sich dadurch die Frequentierung erhöht hat. Allerdings beeinflussen      die Baumaßnahmen in der Dankwartstraße      die Auslastung.

     Herr Berkhahn erläutert, dass bewusst die Tiefgarage nicht zusätzlich beworben wird, da es Ziel ist, den Parksuchverkehr aus der Altstadt zu minimieren. Für die Touristen stehen die Großraumparkplätze im Bereich des Hafens zum Parken zur Verfügung. Mit Hilfe des neuen Parkleitsystems werden die Touristen zuverlässig dorthin geleitet.

     Herr Leja, fragt nach, warum der Preis erhöht wird, obwohl noch freie Parkplätze in der Tiefgarage vorhanden sind.

     Herr Berkhahn erwidert, dass davon ausgegangen wird, dass die Tiefgarage innerhalb der Hauptsaison und vor allem nach Fertigstellung der laufenden Baumaßnahmen gut ausgelastet ist. Der EVB wird dies kontinuierlich beobachten.

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 4             

Nein Stimmen: 1             

Enthaltungen: 1             

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage