08.05.2017 - 6 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Zustimmung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgabe des Brandschutzes und die technischen Hilfeleistung auf dem Gebiet der Gemeinde Barnekow.

 

 

Wortmeldungen:

Herr Bieschke, Herr Litzner

 

Herr Bieschke führte in die Thematik der Vorlage ein und teilte mit, dass es in der vorgelegten Vereinbarung nur darum ginge, technische Hilfeleistung und den Brandschutz  für die Gemeinde Barnekow zu übernehmen. Dabei ginge es nur darum, in der Gemeinde Barnekow Einsätze abzuarbeiten. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat sich bereits zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geäußert und empfiehlt, kleine Veränderungen in § 1 vorzunehmen. Hier soll deutlicher dargestellt werden, dass die Aufgabenübertragung tatsächlich nur die Einsätze betrifft. Frau Gerber ergänzte den Vortrag von Herrn Bieschke noch und machte darauf aufmerksam, dass der Grundsatz der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bestehen bleibt.

 

Herr Litzner erkundigte sich danach, ob das rege Jugendleben bei der Freiwilligen Feuerwehr in Barnekow von der Vereinbarung beeinträchtigt sei. Hierzu informierte Herr Bieschke, dass in die derzeitigen Strukturen nicht eingegriffen wird und diese zur Förderung und zum Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr in Barnekow erhalten bleiben.

 

Weitere Wortmeldungen konnten nicht festgestellt werden.

 

Herr Schönbohm ließ über die Vorlage abstimmen:

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:9

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

 

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Anlagen zur Vorlage