10.04.2017 - 7 Sicherungsmaßnahmen am Dach und Dachtragwerk de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen am Dach und am Dachtragwerk des Wohnhauses Mühlengrube 27 in Höhe von 145.685,00 sind aus Städtebauförderungsmitteln gemäß der Städtebauförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu finanzieren.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Frau Feichtinger erklärt, dass sich das Grundstück im Sanierungsgebiet der nördlichen Altstadt befindet. Das Gebäude gehört zum Sondervermögen der Hansestadt Wismar und wird treuhänderisch verwaltet vom Sanierungsträger DSK.

Durch den langen Leerstand seit der Nutzungsaufgabe in den 90iger Jahren leidet die Bausubstanz erheblich und ist somit stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht als Einzeldenkmal unter Schutz. Zur Erhaltung sind Sicherungsmaßnahmen notwendig.   

 

Die Gesamtkosten der Sicherungsmaßnahme am Dach und Dachtragwerk wurden ermittelt und betragen 145.685,00 , die gemäß der Städtebauföderrichtlinie M-V förderfähig sind und aus diesen Mitteln finanziert werden können.

 

Herr Kargel dankt Frau Feichtinger und bittet um Wortmeldungen.

 

Die Frage von Frau Seidenberg zu dem vormaligen Eigentümer beantwortet Frau Domschat-Jahnke.

 

Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9117&selfaction=print