13.02.2017 - 8 Bauleitplanung de Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kargel übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der namentlichen Bezeichnung der vorliegenden 55. Änderung des Flächennutzungsplanes von „Änderung von Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Lenensruher Weg /Ost(Bezeichnung im Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2011, Beschluss-Nr. 0457-26/11) in Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg /Ost.

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg /Ost  in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Anhand der Pläne erläutert Herr Groth die Vorlage. In ihrer Sitzung im September 2011 hat die Bürgerschaft die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die derzeitige Ausweisung einer Grünfläche in diesem Bereich entspricht nicht mehr den Zielen der Stadt, daher wird das Verfahren zur Umwandlung von Grünfläche in Wohnbaufläche in diesem Bereich durchgeführt.

 

Im Verlauf der Planung stellte sich heraus, dass die gesamte Fläche zwischen dem Lenensruher Weg und der Deutschen Bahn AG für die Realisierung des Konzeptes als Baufläche benötigt wird. Somit entfällt der ursprünglich verbleibende Grünstreifen entlang der Bahntrasse.

 

Eine Projektentwicklungsgesellschaft beabsichtigt nun, auf dem südlichen Teil dieser Flächen über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/11-01 die Errichtung eines Wohngebietes und die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland auf dem nördlichen Teil dieser Flächen über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 die Errichtung einer Schule.

Planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung der Bebauungspläne ist die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Erarbeitung des vorliegenden Änderungsentwurfes erfolgt unter Beteiligung der Fachämter der Stadt. Frühzeitige Abstimmungen zum Planentwurf mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind bereits getätigt worden. Die Umweltprüfung wurde durchgeführt, ein Umweltbericht liegt vor. Der Planentwurf ist somit nach BauGB öffentlich auszulegen.

 

Herr Kargel dankt Herrn Groth für die Erläuterungen.

 

Frau Seidenberg fragt nach der Schulart. Eine Grundschule mit Erweiterung Orientierungsstufe ist die Antwort der Verwaltung.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8762&selfaction=print