13.02.2017 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Dammhusener Chaussee bzw. der Grünfläche an der Dammhusener Chaussee

im Osten:von der Straße An der Westtangente

im Süden:von der öffentlichen Grünfläche – naturnaher Grünzug mit Gewässer 2. Ordnung                             (Graben) zwischen den Gewerbegrundstücken An der Westtangente 1 (GE 5 und GE 6)

im Westen:von der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 6/90 im Abstand von ca. 35 m                             bis 75 m zur westlichen Stadtgrenze der Hansestadt Wismar

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 6/90, 3. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

Herr Groth gab bereits im Zusammenhang mit der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (TOP 5) Erläuterungen. Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8761&selfaction=print