13.02.2017 - 10 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus

den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die

während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße

mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom

 

Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und

Planen,

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg,

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V

Landesamt für innere Verwaltung

- Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Ost

- Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg-Schwerin

berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)

entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße“  bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden

Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der

Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße“  nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraßedem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Herr Kargel erklärt seine Befangenheit und übergibt die Leitung der Sitzung Herrn Litzner. Herr Kargel verlässt den Beratungsraum.

 

Herr Groth informiert anhand der Pläne, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung im September 2014 die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Das Plangebiet liegt nördlich der Altstadt und ist als Flächen für Bahnanlagen dargestellt. Die auf diesen Flächen befindlichen Gleistrassen wurden bereits vor einigen Jahren von der Deutschen Bahn stillgelegt und zurückgebaut. Nun beabsichtigt die Stadt, auf diesen Flächen einen funktionell sowie gestalterisch aufgewerteten Bahnhofsvorplatz zu entwickeln.

 

Bereits 2011 wurde das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80/11 eingeleitet.  Eine Voraussetzung für die Rechtskraft des Bebauungsplanes ist somit die Änderung des FNP. Die derzeitige Ausweisung von Flächen für Bahnanlagen ist in Straßenverkehrsflächen Ruhender Verkehr zu ändern.

 

Der größte Teil dieser Flächen war zu Planbeginn bereits als vom Eisenbahn-Bundesamt freigestellte und entwidmete Fläche im Eigentum der Stadt Wismar. Hierfür besaß die Stadt Planungshoheit. Da aber die Planungen der zum Kauf beantragten weiteren Bahnflächen keine Hochbauten vorsehen, sondern verlagerte Verkehrsflächen entwickelt werden sollen, stimmte das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn AG dem Grunderwerb zu. Somit wurde im Januar 2016 der Kaufvertrag beurkundet.

 

Künftig werden die nicht mehr benötigten Gleisanlagen zurückgebaut und für Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung zur weiteren Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes, für den ruhenden Verkehr am Altstadtring sowie für die Anbindung und Weiterführung der rad- und fußläufigen Wege vom alten Hafen über den Bahnhofsvorplatz  bis zum Erholungsgebiet am Mühlenteich und dem südlichen Altstadtring vorgehalten und umgenutzt.

 

Herr Litzner dankt Herrn Groth für seine ausführlichen Informationen und eröffnet die Diskussion.

 

Frau Seidenberg möchte wissen, ob eine Umwidmung der Straßenverkehrsflächen in Grünflächen erfolgt. Herr Groth antwortet, dass keine zusätzlichen Grünflächen ausgewiesen werden. Bei der Ausgestaltung der Verkehrsflächen werden sehr wohl jedoch Flächen mit Aufenthaltsmöglichkeit dem planungsrechtlich nicht entgegenstehen.

 

Auf die Frage von Herrn Hilse wer den Arkadengang plant und wann damit begonnen wird, antwortet Herr Senator Berkhahn, dass dieser gemeinsam mit der DB Netz AG erfolgt und im Sommer 2018 mit der Ausführung begonnen werden soll. 

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, kommt es zur Abstimmung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

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