06.02.2017 - 6 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 06.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Korinna Bier
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage in der Hansestadt Wismar mit der dazugehörigen Anlage PP Altstadt/Bahnhof/ZOB und Anlage PP Altstadt/Turmstraße.
Wortmeldungen:
Herr Berkhahn, Frau Teß, Herr Dr. Woellert, Frau Adam, Herr Litzner, Herr Reppien, Herr Kargel
Herr Berkhahn führte in die Vorlage ein. In seinem Vortrag ging er auf die Historie der Benutzungs- und Entgeltordnung noch mal ein und erläuterte in 5 Punkten, weshalb die Benutzungs- und Entgeltordnung angepasst werden musste:
1. Die Parkplätze Altstadt/Bahnhof/ZOB P1, Altstadt/Turmstraße P1 und Westhafen/Ostkai sowie die Busparkplätze werden aus der Parkgebührenordnung heraus gelöst und in der Benutzungs- und Entgeltordnung erfasst.
2. Der Beginn der Sommersaison wird auf den 15.03. vorverlegt.
3. Der Parkplatz Altstadt/Turmstraße P2 wird finanziell bewirtschaftet.
4. Der Parkplatz Volkshochschule wird nicht mehr finanziell bewirtschaftet.
5. Der Parkplatz Zeughaus wird in den Wechsel Sommer-/Wintersaison aufgenommen.
In diesem Zusammenhang erwähnte Herr Berkhahn, dass die Parkgebührenordnung ebenfalls entsprechend angepasst werden musste.
Die Parkplätze Altstadt/Bahnhof/ZOB P1, Altstadt/Turmstraße P1 Westhafen/Ostkai sowie die Busparkplätze werden nämlich, wie bereits in der Vorlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung erwähnt, aus der Parkgebührenordnung heraus gelöst und in der Benutzungs- und Entgeltordnung erfasst. Des Weiteren ist es beabsichtigt, für den Marktplatz die Höhe der Gebühren dahingehend zu verändern, dass sie erhöht werden von 0,50 € auf 0,70 € je 20 Minuten Parkzeit.
Frau Teß teilte hierzu mit, dass die SPD-Fraktion mit den Änderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung einverstanden wäre. Jedoch ist die SPD-Fraktion mit der Erhöhung der Parkgebühr auf dem Markt nicht einverstanden und wird diesbezüglich die Zustimmung nicht erteilen. Die SPD-Fraktion kann den Effekt nicht erkennen, der damit erzielt werden soll und will auch keine weiteren Erhöhungen für die Bürger.
Herr Dr. Woellert plädierte dafür, dass beide Vorlagen TOP 6 – Benutzungs- und Entgeltordnung sowie TOP 7 – Parkgebührenordnung zusammen behandelt und beraten werden. Sodann fuhr er in seinem Vortrag fort. Herr Dr. Woellert hatte sich Gedanken gemacht über die Gewinne, die die HWI im Jahre 2015 durch die Parkgebühren erzielt haben könnte. Er äußerte Bedenken, dass die Parkgebühren überzogen sein könnten und stellte folgenden Antrag: (siehe Protokolländerung v. 03.04.17)
Herr Dr. Woellert wies darauf hin, dass nach der Feststellung im Evaluierungsbericht 2016 (dort auf Seite 26 unten) „allein mit den Parkscheinverkäufen im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von knapp 1,5 Mio EUR erzielt“ wurden. Weiter führte Herr Dr. Woellert aus: Es lasse sich anhand weiterer Zahlen im Evaluierungsbericht 2016 im Vergleich zum Konzept von 2011 den Schluss ziehen, dass der jährliche Gewinn (nach Abzug der laufenden Kosten) aus der Parkraumbewirtschaftung eine siebenstellige Höhe erreicht und in dieser Höhe keineswegs in Investitionen für die Gestaltung des Parkraums einfließt. Herr Dr. Woellert stellte den Antrag:
„Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzzeitparkens von 15 Minuten wird mindestens an wichtigen Anlaufpunkten der Innenstadt, wie Mecklenburger Straße, Am Markt, Teile der Dankwartstraße ermöglicht. Dies kann über eine entsprechende Einstellung der Parkscheinautomaten oder über Parkscheibe des Fahrzeugführers erfolgen.“
Herr Berkhahn meldete sich zu Wort und ging auf die Ausführungen von Herrn Dr. Woellert ein. Er machte darauf aufmerksam, dass sämtliche Gewinne wieder in die Gestaltung des Parkraumes fließen. Dieses Geld kommt also dem Bürger wieder zugute. Weiterhin teilte Herr Berkhahn mit, dass sich beispielsweise die „Brötchentaste“ am Schweriner Bahnhof nicht bewährt habe.
Weitere Wortmeldungen kamen von Herrn Litzner, Herrn Brüggert, Frau Adam, Herrn Reppien, Herrn Kargel
Hier kann zusammenfassend mitgeteilt werden, dass die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sich dafür aussprachen, dass sie ihre Zustimmung für die Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung geben würden. Zur Parkgebührenordnung würden sie ihre Zustimmung nur für den 1. Teil geben. Den 2. Teil (Erhöhung der Parkgebühren auf dem Marktplatz) würden sie jedoch ablehnen.
Frau Adam rief zunächst den Antrag von Herrn Dr. Woellert zur Abstimmung auf:
„Die Möglichkeit des kostenlosen Kurzzeitparkens von 15 Minuten wird mindestens an wichtigen Anlaufpunkten der Innenstadt, wie Mecklenburger Straße, Am Markt, Teile der Dankwartstraße ermöglicht. Dies kann über eine entsprechende Einstellung der Parkscheinautomaten oder über Parkscheibe des Fahrzeugführers erfolgen.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen:1
Nein-Stimmen:5
Enthaltungen:3
Der Antrag von Herrn Dr. Woellert (Fraktion FDP/GRÜNE) wurde abgelehnt.
Frau Adam rief die Vorlage (Benutzungs- und Entgeltordnung) zur Abstimmung auf:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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63 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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