15.12.2016 - 10.1 Ausübung der Option des § 27 Abs. 22 Satz 3 Um...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, gegenüber dem Finanzamt gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu erklären, dass die Hansestadt Wismar § 2 Absatz 3 UStG in der am 31 .Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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