12.12.2016 - 7 Immissionsschut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar.

 

Herr Groth erläutert, dass in M-V nach der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow zuständig für die Erstellung der Lärmkarten ist. Die Zuständigkeit für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie liegt bei der Hansestadt Wismar als untere Immissionsschutzbehörde für das Hoheitsgebiet.

 

Für den Straßenverkehrslärm, der die Hauptlärmquelle in Städten und Gemeinden darstellt, sind Bundes- und Landesstraßen oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio Kfz/Jahr zu kartieren. Diese Kriterien erfüllen im Bereich der Hansestadt folgende Straßenabschnitte:

 

      die B 106 zwischen dem Abzweig Lübsche Straße und dem Kreisverkehr an der Westtangente

      die B 208 zwischen dem Kreisverkehr an der Westtangente und der Anschlussstelle zur A 20

      die L 12 zwischen dem Kreisverkehr an der Westtangente und dem Abzweig zum Philosophenweg               sowie

      die Bundesautobahn A 20.

 

Die Lärmemission des Straßenverkehrs ist abhängig von der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, den zulässigen Geschwindigkeiten sowie der Straßenoberfläche und der Steigerung der Fahrbahn.

 

Herr Groth bekräftigt, dass durch die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur bereits eine spürbare Entlastung der Straßen vom Verkehr im Bereich der Hansestadt Wismar erreicht wurde.

 

Im Rahmen der geforderten Öffentlichkeitsbeteiligung soll der durch die Abteilung Planung des Bauamtes erstellte Entwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

 

Herr Kargel bedankt sich bei Herrn Groth. Da es keine Fragen zu der Vorlage gibt, lässt Herr Kargel darüber abstimmen. 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage