06.11.2012 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebsausschuss für den EVB
- Datum:
- Di., 06.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Michaela Kuhn
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Einleitend führt Frau Sturbeck aus, dass das Jahr 2011 für alle Beteiligten ein hartes Jahr war. Auch im EVB gab es diverse Umstrukturierungen, u. a. verursacht durch die Kreisgebietsreform. Zusätzlich war die Einführung der Doppik vorzubereiten. Frau Sturbeck dankt den Mitarbeitern sowie den Anwesenden für die geleistete Arbeit und übergibt das Wort an Herrn Wäsch.
Herr Wäsch berichtet, dass der Landesrechnungshof die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc) mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragt hat und bittet Herrn Kremser, Wirtschaftsprüfer der pwc, sein Prüfungsergebnis vorzustellen.
Herr Kremser macht zunächst Ausführungen zum Prozedere der Prüfung und erläutert dann seinen Bericht. Sowohl in der Vermögens- und Finanzlage als auch in der bilanziellen Entwicklung gab es keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Bei der Eigenkapitalquote konnte ein leichter Anstieg erarbeitet werden. Sie konnte von 31,3 % im Vorjahr auf 32,7 % gesteigert werden. Nach der vom Landesrechnungshof vorgegebenen anzustrebenden Quote zwischen 30 und 40 % ist der EVB angemessen aufgestellt. Ausreichend flüssige Mittel für die Tätigung von Investitionen sowie die Tilgung von Krediten waren vorhanden. Für Investitionen wurden ca. 3,3 Mio Euro und für die Tilgung von Krediten ca. 1,4 Mio Euro ausgegeben. Die Zinsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr rückläufig.
Der EVB schließt das Wirtschaftsjahr 2011 mit einem Gesamtergebnis von ca. 2,3 Mio Euro ab. Im Jahr 2010 waren es 1,7 Mio Euro. Insgesamt ist anhand der Gewinn- und Verlustrechnung in verschiedenen Positionen eine deutliche Verschiebung zu erkennen, was auf die Auswirkungen der Kreisgebietsreform zurückzuführen ist.
Insgesamt war zu bestätigen, dass die Buchführung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Somit konnte für den Jahresabschluss des EVB das uneingeschränkte Testat erteilt werden.
Auf Nachfrage von Frau Professor Mönch-Kalina erklärt Herr Kremser die Notwendigkeit der Wirtschaftsprüfung, die durch den Landesrechnungshof (LRH) vorgeschrieben ist. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch den LRH bestellt und jährlich mit der Prüfung des Unternehmens beauftragt. Spätestens nach Ablauf von 5 Jahren wird durch den LRH ein neues Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestellt.
Bevor Frau Sturbeck über die Vorlage abstimmen lässt, wird informiert, dass für die Beschlussfassung in der Begründung der Vorlage die letzten beiden Absätze zu streichen sind. Der Beschlussvorschlag bleibt dadurch unangetastet. Zur Begründung dieser Änderung wird ausgeführt, dass im Beschlussvorschlag und in der Begründung die Aussagen voneinander abweichen. Dies ergab sich durch erfolgte Änderungen, die nicht konsequent bis zum Schluss durchgeführt wurden. Die Verwaltung bittet dieses zu entschuldigen.
Frau Professor Mönch-Kalina hat Fragen bezüglich der neuen Form und Felder der Vorlagen. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die ALLRIS-Maske zur Vereinheitlichung für alle Verwaltungseinheiten erstellt wurde, aber in der Hauptsache für die Kernverwaltung vorgesehen ist und für die Eigenbetriebe nicht in Gänze zutrifft. Ob diese Maske nun für die Eigenbetriebe entsprechend angepasst werden kann, muss über den Administrator geklärt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage) fest.
Das Jahresergebnis in Höhe von 2.352.727,78 wird wie folgt verwendet:
Bereich Stadtverkehr:
Vortrag auf neue Rechnung: 942.774,67
Ausschüttung an den Haushalt der
Hansestadt Wismar zum 20.12.2012: 700.000,00
Bereich Stadtentwässerung:
Vortrag auf neue Rechnung: 470.150,47
Bereich Stadtreinigung:
Vortrag auf neue Rechnung: 239.802,64
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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