24.11.2016 - 10.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 32/93 „Wohngebiet Hinter Wendorf“, um für den Teilbereich MI 5 (Aldi-Grundstück) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsraumfläche zu schaffen und die textliche Festsetzung unter Punkt 5 „Nebenanlagen“ für den gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 32/93 zu konkretisieren. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
2.Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
Für das MI-5-Gebiet:
im Norden: durch den Fuß- und Radweg zwischen der Straße Ostseeblick und der Zierower Landstraße
im Osten: durch die die Zierower Landstraße
im Süden:durch das Grundstück Zierower Landstraße 2 (Fachmärkte)
im Westen: durch das Grundstück Ostseeblick 3-11 (2 Mehrfamilienhäuser)
Für die Festsetzung zu Nebenanlagen:
betrifft den gesamten Geltungsbereich des B-Planes Nr. 32/93
(siehe Anlage 1)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/93 „Wohngebiet Hinter Wendorf“
4.Der Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 5. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
5.Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a(2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden. In diesem Fall ist bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
6.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
7.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 32/93, 5. Änderung entsprechend Anlage 2 mit der BGB Grundstücksgesellschaft Herten BV 796, Wismar, Zierower Landstraße 4, vertreten durch die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, zu schließen.
Wortmeldungen: Herr Kargel; Senator, Herr Berkhahn; Herr Litzner; Herr Schwarzrock; Senator, Herr Berkhahn; Herr Brüggert; Herr Litzner; Herr Prof. Dr. Winkler
Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung für fünf Minuten zur Beratung.
Die Sitzung wird um 18:05 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 18:08 Uhr weitergeführt.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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1
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808,3 kB
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