17.10.2016 - 6 Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- 1. Lesung (ohne Gebührenkalkulation)
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 17.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage I beigefügte neue Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Wismar – Sondernutzungssatzung.
Herr Berkhahn erläutert, dass es sich hierbei für die heutige Sitzung um die 1. Lesung ohne Gebührenkalkulation handelt. In der 2. Lesung im November wird dann zusätzlich die Gebührenkalkulation und auch die Synopse zu den Gebühren als jeweilige Anlagen in diesem Ausschuss und im Finanzausschuss behandelt. Dann ist auch vorgesehen, die Sondernutzungssatzung der Bürgerschaft im November zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Sondernutzungssatzung wurde zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet, wobei die Gebühren jeweils in zwei Schritten in den Jahren 2012 und 2013 angepasst wurden.
Herr Kargel bittet Frau Domschat-Jahnke um ihre Ausführungen. Sie erläutert kurz die in der Vorlage als Anlage 3 erarbeitete Gestaltungsrichtlinie auf öffentlichen Flächen im Bereich der historischen Altstadt und des Alten Hafens. In der Synopse der Sondernutzungssatzung ging Frau Domschat-Jahnke besonders auf die § 4 „Erlaubnisfreie Sondernutzungen“, § 7 „Wahlwerbung“, § 8 „Erlaubnisantrag“, § 12 „Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit“ ein. Frau Domschat-Jahnke bekräftigt ebenfalls noch einmal, dass über die Gebührenkalkulation erst im Ausschuss im November beraten wird.
Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Ausführungen und eröffnet die Diskussion.
Herr Litzner informiert, dass am 19.10.2015 die SPD-Fraktion Frau Domschat-Jahnke und Herrn Schubert zur Fraktionssitzung eingeladen hat, um evtl. auftretende Fragen zu erörtern.
Frau Zwanzig von der WWG nimmt als Gast an der Sitzung teil und beantragte beim Vorsitzenden Rederecht. Dem Rederecht von Frau Zwanzig wird einstimmig zugestimmt.
Frau Zwanzig erklärt, dass es aus Sicht der WWG nur zu zwei Punkten Hinweise zur Satzung gibt. Zum einen möchte die WWG, dass auch zukünftig vor den Geschäften weiterhin 1,00 m genehmigungsfrei für das Aufstellen von Waren verbleiben soll und zum anderen erklärt sie, dass sie die Werbung in Form von „Eistüten“ als nicht so „schlimm“ empfindet, da schon seit ewigen Zeiten so für Eisverkäufe geworben wird.
Herr Berkhahn antwortet, dass die Reduzierung des genehmigungsfreien Streifens von 1,00 m auf 0,50 m darin begründet ist und festzustellen war, dass die Gewerbetreibenden vielfach den 1,00 m-Streifen so mit Werbung und Warenständern vollgestellt haben, dass die Passanten nicht mehr an die Schaufenster herantreten können und teilweise auch die Gehwege dadurch versperrt werden. Auch zukünftig gibt es die Möglichkeit, über den 0,50 m-Bereich hinaus Warenaufsteller zu platzieren, nur dass dies dann beantragt werden muss und in einem Genehmigungsverfahren geprüft und geordnet wird.
Das Aufstellen einer Eistüte ist als Einzelfall zu betrachten. Wenn dies dem einen Gewerbetreibenden gestattet wird, darf ein anderer Gewerbetreibender dann auch andere Gestaltungselemente aufstellen. Wir wollen hier eine Einheitlichkeit erreichen. Die großen Werbeanlagen, wie z. B. die „Eistüten“ stellen außerdem eine Behinderung für Fußgänger und Radfahrer da.
Herr Kargel bekräftigt, dass in unserer Stadt eine Einheitlichkeit erreicht werden soll und kein „Wildwuchs“.
Auf die Frage von Herrn Hilse, ob Kontrollen durch die Verwaltung vorgenommen werden, wird dies von Herrn Berkhahn bejaht. Bei ungenehmigter Sondernutzung wird der Nutzer aufgefordert, einen Antrag zu stellen oder aufgefordert, die Nutzung zu unterlassen.
Herr Manthey spricht aus seiner Sicht als Gewerbetreibender und macht auf die Bedeutung des Fluchtweges aufmerksam.
Letztlich verweist Herr Berkhahn noch einmal auf diese 0,50 m und bekräftigt dies noch einmal ausdrücklich. Gerade durch das Vollstellen in einem 1,00 m-Bereich werden auch die Rettungswege mehr eingeengt.
Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, wird diese Vorlage durch den Ausschuss zur Kenntnis genommen. In der Sitzung im November wird diese Vorlage mit der Gebührenkalkulation noch einmal beraten und dann zur Beschlussfassung der Bürgerschaft vorgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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93,4 kB
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