14.09.2016 - 7 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Lübsche Bu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Beantragung der Mittelübertragung von der Gesamtmaßnahme „Lübsche Burg“ zur Gesamtmaßnahme „Altstadt“ in Höhe von 1.179.834,85 Mio. €.
  2. Zur Erfüllung der förderrechtlichen Entscheidungen gemäß Bescheid vom 08. Januar 2016 werden außerplanmäßig finanzielle Mittel in Höhe von 1.376.200,00 € bereitgestellt und dem städtebaulichen Sondervermögen „Lübsche Burg“ zugeführt.

 

 

Frau Bansemer führt in den Inhalt der Vorlage ein.

 

         2010 wurde die Entwicklungsmaßnahme durch das LFI in die Prüfung aufgenommen

         die finanziellen Mittel wurden nicht abgefordert

         durch das LFI ist im Januar 2016 ein Bescheid für den Zeitraum 1993 – 2011 eingegangen

         dem städtebaulichem Sondervermögen sind 1.878.044,97 € zu erstatten

         Zahlung von Vorteilsausgleich

         Einzahlung auf das Treuhandkonto in Höhe von 1.179.834,85 €

         Schadenersatzansprüche gegen den Entwicklungsträger DSK werden geprüft

 

 

Wortmeldungen:

Herr Domke, Herr Rickert, Herr Behm

Frau Bansemer

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über folgende Themen:

 

         Zinsschaden Vorteilsausgleich

         Forderung ca. 1.8 Mio. € ; bereits ca. 1.1 Mio. € überwiesen

         Widerspruch ist erfolgt

         Tatsache der Verjährung prüfen

         Unterhaltungskosten nicht gezahlt

         Vorteilsausgleich für die Gesamtmaßnahme „Altstadt“ einsetzen (Treuhandkonto)

 

Herr Domke lässt nunmehr über die Vorlage abstimmen.

 

Diese wird einstimmig beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:7

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:1

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