28.07.2016 - 12.3 Vorrang von Belangen der Denkmalpflege vor Ausw...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass die Verwaltung sich bei der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für die vordergründige Berücksichtigung der Belange der Denkmalpflege einsetzen soll.

 

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, sich in diesem Rahmen für den Erhalt der freien landseitigen und seeseitigen Sichtfelder und Sichtachsen auf die Kirchen und Baudenkmäler der Hanse- und Weltkulturerbestadt Wismar und ihre Silhouette einzusetzen.

 

Dazu sollen vor der Planung weiterer Windenergieeignungsgebiete, Potenzialsuchräume und beim Repowering im Umfeld von Wismar die Sichtachsen und Sichtfelder von den und auf die Raum wirksamen Baudenkmäler untersucht werden. Erst anhand dieser Untersuchung lässt sich feststellen, ob die vorhandene Struktur und Substanz sowie das Erscheinungsbild der zu schützenden Baudenkmäler eine Schädigung, Zerstörung oder Beeinträchtigung erfahren.

 

Die Bürgerschaft fordert, im Umfeld der Hanse- und Weltkulturerbestadt Wismar innerhalb des Fernwirkradiusvon 10 km auf die Ausweisung weiterer Windenergieeignungsgebiete, Potenzialsuchräume und auf Höhen veränderndes Repowering zu verzichten, um erhebliche Beeinträchtigungen der Ausstrahlungswirkung in die Umgebung der Stadt zu vermeiden.

Außerdem sollen weder Testfelder für Windkraftanlagen errichtet werden, noch Zielabweichungsverfahren für Windkraftanlagen innerhalb der Fernwirkzone von 10 km im Umfeld der Hanse- und Weltkulturerbestadt Wismar durchgeführt werden.

 

 

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Prof. Dr. Winkler; Herr Domke; Herr Brüggert; Herr Dr. Schubach; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

abgelehnt

 

Ja-Stimmen:10

Nein Stimmen:14

Enthaltungen:9