11.07.2016 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt einen geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 57/01 „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“, 1. Änderung entsprechend Anlage 1.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90 „Gewerbe-                             und Sondergebiet Redentin“

im Osten:von der Osttangente und der Gehölzfläche an der Osttangente

im Süden:          vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese

im Westen: von der Straße Hoher Damm

 

  1. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 57/01 Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“, 1. Änderung ist amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

Frau Prante erläutert anhand der ausgehängten Pläne die Vorlage.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung im April 2015 die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes Nr. 57/01 beschlossen. Dieser umfasste ausschließlich das bisher festgesetzte Gewerbegebiet sowie die Verkehrsflächen. Im Rahmen der Begutachtung der immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten hat sich aber herausgestellt, dass insbesondere durch die nördlich und westlich vorhandenen gewerblichen Nutzungen die zulässigen Richtwerte für eine Nutzung als Wohnmobilpark im überwiegenden Teil des Plangebietes erheblich überschritten werden. Im Rahmen der Alternativprüfung wurde festgestellt, dass unter der Voraussetzung einer immissionsschutzrechtlichen Einzelfallbetrachtung mit einer Einstufung der Schutzbedürftigkeit des Gebietes die Richtwerte eingehalten werden, wenn der Wohnmobilpark im südlichen Bereich des ursprünglichen Geltungsbereiches errichtet wird. Da dieser Bereich aber nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses war, soll der Geltungsbereich nun erweitert werden. Es ist vorgesehen, nunmehr im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Grünfläche anzulegen.

 

Herr Kargel bedankt sich bei Frau Prante und geht in die Diskussion über.

 

Die Frage von Herrn Hilse wo sich dieser Standort befindet erläutert Frau Prante nochmals anhand des Planes.

 

Frau Seidenberg fragt, wie viele Stellplätze hier entstehen - es entstehen 157 Stellplätze.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, kommt es zur Abstimmung der Vorlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7625&selfaction=print