02.05.2016 - 5 Bestellung eines Behindertenbeirates der Hanses...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen.

Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.

 

Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern.

 

Herr Prof. Winkler informiert, dass der vorliegende Antrag der FÜR-WISMAR-Fraktion den

Anwesenden bekannt sei und eröffnet die Diskussion.

 

Herr Griese (Vorsitzender des Behindertenbeirates) hatte seine Teilnahme an dieser Sitzung

zusagt. Er ist jedoch leider nicht anwesend. Dieses wird von den anwesenden Ausschussmitgliedern bedauert.

 

Frau Scheufler (FD öffentlicher Gesundheitsdienst/Behindertenbeauftragte des Landkreises NWM) informiert über die Aufgaben der Behindertenvertretung innerhalb der Verwaltung.

Dieses sind Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenausweis, Widerspruchsfragen, Eingliederungshilfe, Anfragen zur Begutachtung etc. Ebenfalls wird sie zu den jeweiligen

Beiratssitzungen eingeladen, jedoch erfolgt keine Teilnahme an den Vorstandssitzungen.

 

Herr Senator Berkhahn macht nochmals deutlich, dass sich die Arbeit des Beirates und der Behinderten-

vertretung auch auf die Bürger und Bürgerinnen der Hansestadt Wismar bezieht.

Nach der erfolgten Umstrukturierung von Aufgaben, aufgrund der durchgeführten Kreisgebietsreform ist die Hansestadt Wismar in diesem Bereich nicht mehr zuständig. Von Seiten des Bürgermeisters wurde

jedoch zwischenzeitlich die Aufgabe eines Behindertenbeauftragten zur Herstellung der Barrierefreiheit

insbesondere hinsichtlich baulicher Anlagen in der Hansestadt Wismar an Herrn Rode übertragen.

Herr Griese hat im Kreistag über die sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Hansestadt Wismar und

dem Landkreis Nordwestmecklenburg informiert. Es wird keine Notwendigkeit gesehen, ein weiteres

Gremium diesbezüglich ins Leben zu rufen.

 

Herr Speck erläutert den Zweck des vorliegenden Antrages der FÜR-WISMAR-Fraktion.

 

In der Diskussion erfolgen Wortmeldungen von Herrn Hilse, Frau Lechner, Herrn Box, Herrn

Prof. Winkler, Herrn Kothe und Herrn Fuhrwerk.

 

Frau Lechner informiert ebenfalls über die gute Zusammenarbeit des Seniorenbeirates und des

Behindertenbeirates. Sie gibt den Hinweis, dass Beiräte nur beratende Tätigkeiten ausüben können.

Oft muss an die zuständigen Behörden und Ämter verwiesen werden. Diese Arbeit kann auch nicht

von einem neu gegründeten Behindertenbeirat geleistet werden. Sie spricht sich dagegen aus.

 

 

Herr Box stellt fest, dass die gegebenen Informationen von Frau Scheufler sich auf den Bereich

der Aufgaben der Verwaltung bezogen haben. Der bestehende Behindertenbeirat mit 20 Mitgliedern wird als ausreichend angesehen, um die Aufgaben und Probleme von Wismar zu lösen und

es wird davon ausgegangen, dass die Hansestadt Wismar entsprechend im Landkreis vertreten wird.

 

 

Diese Meinung wird auch innerhalb der Fraktion vertreten, in welchem der Antrag ebenfalls Gegenstand

der Beratung war. Sollte diese Vertretung nicht der Notwendigkeit entsprechend agieren, könnte die

Bildung einer Arbeitsgruppe innerhalb des Behindertenbeirates geprüft werden. Dieses würde die Fraktion unterstützen. Dem vorliegenden Antrag wird die Fraktion nicht zustimmen.

 

Herr Prof. Winkler ergänzt, dass die Bildung einer Arbeitsgruppe aber nur notwendig wäre, wenn

die Belange der Hansestadt Wismar nicht ausreichend vertreten werden.

 

Herr Kothe teilt mit, dass er dem Vorschlag von Herrn Box zur Bildung einer Arbeitsgruppe

folgen könnte.

 

Herr Hilse spricht in seiner Wortmeldung die Kritiken von Herrn Frenz in den Sitzungen der

Bürgerschaft an und fragt nach, wie die Verwaltung auf die Beschwerden von Herrn Frenz

eingeht.

 

Herr Rode informiert, dass den Kritiken und Problemen von Herrn Frenz nachgegangen wurde

und eine Prüfung diesbezüglich erfolgt ist. Seitens der Verwaltung sind mit Herrn Frenz

persönliche Gespräche erfolgt. Hierbei kam zum Ausdruck, dass es Herrn Frenz um die baulichen

Gegebenheit in der Stadt geht, z. B. die Erschließung bzw. Zugänglichkeit von Häusern. Die

vorhandenen Gegebenheiten lassen sich jedoch nicht alle auf einmal beseitigen. Dieses wird

ebenso von Herrn Griese gesehen. Es muss auf die Bedürfnisse aller Menschen mit Behinderungen eingegangen werden.

 

Herr Prof. Winkler ruft den Antrag der FÜR-WISMAR-Fraktion zur Abstimmung auf.

Er lässt darüber abstimmen, ob der Antrag zurück in die Bürgerschaft verwiesen wird.

 

Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 / Nein-Stimmen: 4 / Enthaltungen: 3

Abstimmungsergebnis: Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

 

 

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