31.03.2016 - 11.3 Bestellung eines Behindertenbeirates der Hanses...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen.

Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.

 

Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern.

 

 

Begründung: Frau Mönch-Kalina

 

Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Weinhold

 

Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss.

 

Wortmeldung: Frau Mönch-Kalina

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage in den Verwaltungsausschuss und in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales.

- beschlossen

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