09.11.2015 - 5 Haushaltssatzung 2016/2017 - Doppelhaushalt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2016/2017 sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2016/2017, die Wirtschaftspläne 2016 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ sowie die Wirtschaftspläne 2016 der kommunalen Unternehmen als Anlage zum Haushalt 2016/2017.

 

Herr Kargel begrüßt Frau Bansemer und bittet sie, mit ihren Ausführungen zu beginnen.

 

Frau Bansemer berichtet, dass in diesem Jahr durch die Bürgerschaft die überarbeitete Version des Produktplans und der Produktbeschreibungen sowie die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 beschlossen wurden.

Grundlage für die Haushaltsjahre 2016/2017 bilden die Haushaltsansätze des Haushaltsvorjahres 2015 einschl. der mit der ersten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes festgeschriebenen Maßnahmen.

 

Frau Bansemer stellt die wesentlichen Eckpunkte des Doppelhaushaltes 2016/2017 vor und geht dabei insbesondere auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt, auf die größeren Ertrags- und Aufwandspositionen, wie z. B. den Personalaufwand, auf die Investitionen bei den geplanten Baumaßnahmen Poeler Straße mit dem Bahnhofsvorplatz, die Sanierung der Reuterschule, die 2017 geplant ist, die Ausstellung des Stadtgeschichtlichen Museums sowie die Teilsanierung der Sporthalle Bgm.-Haupt-Straße und des Kurz-Bürger-Stadions ein. 

Weiter erläutert Frau Bansemer die Produktzuordnung zu den Fachausschüssen, beim Bau- und Sanierungsausschuss den Teilhaushalt 08, die anhand der Vorlage ersichtlich sind.

 

In der anschließenden Diskussion möchte Frau Seidenberg wissen, warum keine Mittel bis 2020 zum Fürstenhofgarten und Lindengarten zur Verfügung stehen.

Frau Bansemer führt aus, dass die Restmittel zweckgebunden sind und eine Verschiebung von Baumaßnahmen nicht ohne weiteres vorgenommen werden kann gemäß der mit dem Förderantrag für Städtebaufördermittel beschlossenen Prioritätenliste. 

 

Frau Domschat-Jahnke fügt hinzu, dass es sich bei den Restmitteln um zweckgebundene Mittel gem. der Städtebaufördermittelanträge handelt die eine Laufzeit von 5 Jahren haben, in denen diese Mittel auszugeben sind und die für diese Maßnahmen gem. Bürgerschaftsbeschluss Städtebaufördermittel bestehen bleiben.

 

Herr Tiedke möchte wissen, warum bezogen auf die Eckdaten (Übersicht Seite 15) die Ausgaben höher als im Vorjahr sind. Frau Bansemer erklärt, dass das mit den Ein- und Ausgaben aus den Investitionen zusammenhängt und nicht in jedem Jahr das gleiche Investitionsvolumen vorhanden ist.

Frau Domschat-Jahnke ergänzt auf die Frage von Herrn Tiedke nach den Personalkosten, dass diese gemäß den Produkten zugeordnet sind. Dies erfolgt, indem die konkrete Tätigkeit der Mitarbeiter in %-Ansätzen auf die einzelnen Produkte aufgeteilt werden. Die Produkte spiegeln die Aufgabenbereiche wieder und sind dementsprechend im Produktplan enthalten. 

 

Da es keine weiteren Fragen gibt bedankt sich Herr Kargel bei Frau Bansemer und lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 6

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=6066&selfaction=print