03.11.2015 - 14 Haushaltssatzung 2016/2017 - Doppelhaushalt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
- Gremium:
- Eigenbetriebsausschuss
- Datum:
- Di., 03.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Melanie Hein
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Frau Bansemer, Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, Herr Schwarzrock
Frau Bansemer stellt die wesentlichen Eckpunkte des Doppelhaushaltes 2016/2017 vor und geht dabei insbesondere auf den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt ein. Frau Bansemer stellt die größeren Ertrags- aber auch die größten Aufwandspositionen dar, wie z.B. den Personalaufwand, den Aufwand für die Grünflächenpflege und die Straßenunterhaltung aber auch die Aufwendungen für die Kitabetreuung sowie die Investitionen in der Poeler Str. mit dem Bahnhofsvorplatz, der Sanierung der Reuterschule in 2017 und die Teilsanierung der Mehrzweckhalle und des Kurt-Bürger-Stadions.
Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina hinterfragt, woran festgemacht werden kann, dass bereits in diesem Jahr ein höheres Gewerbesteueraufkommen eingegangen ist, als angenommen.
Frau Bansemer führt dazu aus, dass es 4 bis 5 große Betriebe gibt, die zu diesem erfreulichen Ergebnis beitragen.
Den Produkthaushalt der Seniorenheime und des EVB`s wird Frau Bansemer im Dezember vorstellen.
Herr Schwarzrock möchte erläutert haben, wie es sich mit der Entnahme aus der Kapitalrücklage verhält.
Hierzu sagt Frau Bansemer, dass nur soviel entnommen werden kann, wie der Rücklage vorher z.B. durch FAG-Zahlungen zugeführt worden ist.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2016/2017 sowie den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2016/2017, die Wirtschaftspläne 2016 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögen „Altstadt“ sowie die Wirtschaftspläne 2016 der kommunalen Unternehmen als Anlage zum Haushalt 2016/2017.
Anlagen zur Vorlage
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