29.10.2015 - 11.6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 76/09 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg Ost“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats – Auslegungsbeschluss.

 

Die Vorlage VO/2015/1500 kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

-einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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