29.10.2015 - 11.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz,                                                                                                   Abfall und Kreislaufwirtschaft

Staatliches  Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)

Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Amt Neuburg für die Gemeinde Hornstorf

berücksichtigt werden;

 

die Hinweise aus der Stellungnahme von

 Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

teilweise berücksichtigt werden

 

und die Hinweise aus der Stellungnahme von

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)

nicht berücksichtigt werden

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2               BauGB keine Anregungen oder Hinweise eingebracht wurden.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ bestehend aus der Planzeichnung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).

 

  1. Die Begründung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Vorlage VO/2013/0798-01-01 kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

-mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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