29.10.2015 - 11.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)
Landrätin als Rechtsaufsichtsbehörde Flächennutzungsplanung
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Amt Neuburg für die Gemeinde Hornstorf
berücksichtigt werden;
die Hinweise aus der Stellungnahme von
Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)
teilweise berücksichtigt werden
und die Hinweise aus der Stellungnahme von
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)
nicht berücksichtigt werden
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise eingebracht wurden.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ bestehend aus der Planzeichnung in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
- Die Begründung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes nach dem Abschließenden Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Vorlage VO/2013/0798-01-01 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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