24.09.2015 - 11.6 A) Ergänzung des § 8 Abs. 2 der Hauptsatzun...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

A)In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter Ausschussmitgliedereingefügt: sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:

 

(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie (auf Antrag) zweite stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.

 

 

B)§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erhält folgende neue Fassung:

 

(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.

 

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, modifiziert, als Einreicher, den Antrag:

Beschlussvorschlag:

A)In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter Ausschussmitgliedereingefügt: sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:

 

(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.

 

 

Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss.

Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung der modifizierten Vorlage VO/2015/1484 in den Verwaltungsausschuss, die wie folgt lautet:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

A)In § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wird hinter Ausschussmitgliedereingefügt: sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder. Damit erhält § 2 Abs. 2 vollständig folgende neue Fassung:

 

(2) Bei der Bildung der Ausschüsse wählt die Bürgerschaft zugleich stellvertretende Ausschussmitglieder sowie weitere stellvertretende Ausschussmitglieder, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. § 7 Absatz 1 Satz 3 dieser Satzung gilt entsprechend.

 

B)§ 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erhält folgende neue Fassung:

 

(4) Erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Gesamtzahl der Sitze, vervielfacht mit der Zahl der Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, durch die Stimmenzahl aller Wahlvorschläge geteilt wird. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich bei der Berechnung nach Satz 1 ergeben, zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das durch den Präsidenten oder die Präsidentin zu ziehen ist.

 

beschlossen

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Anlagen

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