14.09.2015 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Wie bereits unter dem TOP 5 erwähnt, muss eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Die Erarbeitung des vorliegenden Änderungsentwurfes des Flächennutzungsplanes erfolgt auch auf der Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 26.09.2013 gefassten Beschlusses zur Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist somit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar erfolgt gemäß BauGB in einem zweistufigen Verfahren.

 

Da es hierzu keine weiteren Fragen mehr gibt bedankt sich Herr Kargel bei Herrn Mahnel und lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5642&selfaction=print