14.09.2015 - 8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen -Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Die Erarbeitung des vorliegenden Änderungsentwurfes des Flächennutzungsplanes erfolgt auf der Grundlage des von der Bürgerschaft am 25.09.2014 gefassten Beschlusses zur Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Die auf diesen Flächen befindlichen Gleistrassen wurden bereits vor einiger Zeit von der Deutschen Bahn AG stillgelegt. Für die Entwidmung sowie den Grunderwerb dieser Flächen steht die Hansestadt Wismar bereits in Verhandlung mit der Deutschen Bahn AG.

 

Planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes (wie bereits im TOP 7 erwähnt) ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die derzeitige Ausweisung von Flächen für Bahnanlagen ist in Straßenverkehrsflächen – Ruhender Verkehr – zu ändern.

 

Da es keine Fragen zu dieser Vorlage gibt, lässt Herr Kargel abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage