25.06.2015 - 10.5 Satzungen zur Obdachlosenunterkunft

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Satzungen zur Obdachlosenunterkunft.

- Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der

   Hansestadt Wismar

Weiterhin beschließt die Bürgerschaft die Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Unterkunftsanlage der Hansestadt Wismar, Haffburg 2 vom 08.07.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 01.07.2011.

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung, dass über jede Satzung im Einzelnen abgestimmt wird. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über die Anlage 1 aufgeführte

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar

         einstimmig beschlossen

 

Es erfolgt die Abstimmung über die in Anlage 2 aufgeführte

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar

         einstimmig beschlossen

 

 

 

Die Vorlage VO/2015/1333 kommt zur Abstimmung.

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Es erfolgt die Abstimmung über die Anlage 1 aufgeführte

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismar

Ja-Stimmen: 33

 

Es erfolgt die Abstimmung über die in Anlage 2 aufgeführte

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Hansestadt Wismarar

einstimmig beschlossen

 

 

Die Vorlage VO/2015/1333 kommt zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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