08.06.2015 - 7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 

Die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 19.12.2013 zur Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und unter Beteiligung der Fachämter.

 

Anhand des vorliegenden Übersichtsplanes erläutert Herr Groth Vorlage.

 

Da es hierzu keine weiteren Fragen gibt, bedankt sich Herr Kargel bei Herrn Groth und lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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Anlagen zur Vorlage