05.05.2015 - 5 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzep...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 05.05.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:20
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Melanie Hein
- Beschluss:
- vertagt
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018 für den Konsolidierungszeitraum 2015 bis 2020 in der als Anlage beigefügten Fassung.
Wortmeldungen:
Herr Rakow, Herr Koebe, Herr Weinhold, Herr Schwarzrock, Frau Prof. Dr. Wienecke, Frau Teß
Frau Bansemer, Herr Vehlhaber, Frau Hellwig, Herr Nielsen
Frau Bansemer erläutert die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018.
Der Zeitraum der darin enthaltenden Maßnahmen erstreckt sich auf die Jahre 2015 bis 2020. Es erfolgte auch eine Abrechnung der bereits umgesetzten Maßnahmen. Hier ist positiv hervorzuheben, dass eine tatsächliche Entlastung in 2013 i.H.v. 1.471,8 T€ und in 2014 i.H.v. 3.066,0 T€ erreicht werden konnte und damit über der geplanten Entlastung lag (Plan 2013: 475,9 T€ und Plan 2014: 2.600,2 T€).
Maßgebliche Faktoren für die aktuelle Haushaltssituation sind u.a.:
• die Landkreisneuordnung
• niedrigeres Aufkommens aus den Gewerbesteuereinnahmen
• die Personalkosten für die städtischen Mitarbeiter
• allgemeine Preissteigerungen
• Zuschüsse für freiwillige Leistungen.
Ziel der Fortschreibung ist es, die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Wismar wieder herzustellen und eine Konsolidierungsvereinbarung im Sinne des FAG M-V mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern abzuschließen. Voraussetzung für Letzteres ist der jahresbezogene Haushaltsausgleich. Für den Ergebnishaushalt kann der Haushaltsausgleich im Konsolidierungszeitraum bis 2020 erreicht werden, der Finanzhaushalt weist hingegen im Planjahr 2020 ein voraussichtliches Defizit i.H.v. 2.928 T€ aus.
Es gibt Fragen zu den folgenden Sachverhalten:
• Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen jeweils für Beamte und Angestellte von vergleichbaren Städten
Die Information wird nachgereicht.
• Outsourcen von städtischen Aufgaben
Eine Ausgliederung von Aufgaben in entsprechende Einrichtungen sollte nur von der
Bürgerschaft beschlossen werden, wenn dadurch eine Entlastung für den städtischen
Haushalt eintritt. Dies wird insbesondere in den ersten Jahren als schwierig beurteilt.
• Maßnahme 46/2015: Rücklagen der eigenen Gesellschaften überprüfen und ggf. Umwandlung in verzinsliches Eigenkapital
Besteht die Möglichkeit einer früheren Gewinnausschüttung der Wohnungsbaugesellschaft
mbH der Hansestadt Wismar und nicht erst ab 2017?
Aufgrund von in den Vorjahren getätigten Investitionen ist die Wohnungsbaugesellschaft
noch mit hohen Kreditverbindlichkeiten belasten. Mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfristen
werden diese sukzessive umgeschuldet. Daraus wird sich in den nächsten Jahren ein
finanzieller Spielraum ergeben, der die Gesellschaft in die Lage versetzt, eine
Gewinnausschüttung ab 2017 an die Gesellschafterin zu leisten.
• Maßnahme 12/2015: Roadshow
Die Hochschule Wismar führt eine jährliche Roadshow durch, um auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Dabei werden auch Informationsmaterialien der Hansestadt Wismar ausgelegt. Dies erfolgt ab 2015 kostenfrei.
• Maßnahme 10/2015: Anpassung der Wochenmarktsatzung
Die Staffelung der Gebühren nach Angebotsgruppen ist ein zulässiges Steuerungsinstrument. Hierdurch sollen Lebensmittelhändler in den Vordergrund gerückt werden.
• Maßnahme 17/2015: Entgelte für Prospektauslage und Werbe-Screens in der Tourist-Information
Derzeit ist noch nicht bezifferbar, welche Entgelte für diese Maßnahme erzielt werden können und ob eine eigene Entgeltordnung hierfür erarbeitet wird. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Kürze.
Als weitere Einnahmemöglichkeit wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob auf der städtischen Homepage Werbeblogs geschaltet werden können.
• Maßnahme 18/2015: Kosteneinsparung durch Verpachtung des Shops am
St.-Marien-Kirchturm
Bisher wurde der Shop durch die Hansestadt Wismar betrieben. Gegenwärtig wird ein Teil der Produkte in der Tourist-Information angeboten und der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt im Vorraum des Mittelschiffes von St. Marien. Mit der Umsetzung der Maßnahme werden voraussichtlich Personalkosten i.H.v. 22,5 T€ eingespart.
• Maßnahme 19/2015: Reduzierung des Zuschussbedarfes für den Betrieb gewerblicher Art „Tourismuszentrale“ um 3 %
Ziel ist es, den Zuschuss durch die Optimierung von Verwaltungsabläufen und/ oder die Erzielung von zusätzlichen Einnahmen zu senken.
• Maßnahme 23/2015: Anpassung der Entgeltordnung für Liegeplätze
Diese Maßnahme wird aufgrund der von der Bürgerschaft im April beschlossenen Vorlage VO/2015/1264 bis zur nächsten Sitzung überarbeitet.
Eine Empfehlung für die Bürgerschaft zu dieser Vorlage wird in der kommenden Sitzung am 2. Juni durch die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ausgesprochen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
36,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
41,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
446,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
120,9 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
95 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
110,1 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
31,3 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
73,5 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
26,9 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|