05.05.2015 - 6 Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.

 

  1. Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.

 

 

 

Wortmeldungen:

Herr Rakow, Herr Litzner, Herr Weinhold, Herr Speck, Frau Lechner, Frau Teß, Herr Wäsch

 

Herr Rakow erläutert die Vorlage. Nach angeregter Diskussion wird die Vorlage in der jetzigen Form zurück gestellt und vom Einreicher präzisiert.

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