30.04.2015 - 10.6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.6
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01 „Gewerbegebiet Redentin Süd“ das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
- Der Geltungsbereich der 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90 „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“
im Osten: von der Osttangente und der Gehölzfläche an der Osttangente
im Süden: von einer Grünfläche am geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese
im Westen: von der Straße Hoher Damm
(Übersichtsplan siehe Anlage 1)
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“
- Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 57/01 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB angesehen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 57/01, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke im Plangebiet abzuschließen.
Die Vorlage VO/2015/1222 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
643,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
331,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|