15.04.2015 - 9 Grundsatzentscheidungen bei Bauvorhaben
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Abstimmung: FinA; BauSanA
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 15.04.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- gemeinsame Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt, dass der Bürgermeister stets vorab vor der Vergabe von Planungsleistungen für Bauvorhaben ab einer Investitionssumme von mehr als 250.000 EUR eine Grundsatzentscheidung über das zu planende Bauvorhaben einzuholen hat. Dabei sind Ausführungen zur Notwendigkeit, zum Standort, zur Gestaltung, zu den geplanten Gesamtkosten inklusive Opportunitätskosten sowie das Konzept zur Nutzung darzustellen.
- Die B・gerschaft beschlie゚t, dass die Verwaltung mehrere Angebote f・ die Planungsleistungen einholt, um die Transparenz des Angebotspreises und eine Vergleichbarkeit der Konzepte zu dokumentieren. Die B・gerschaft ist vor Beschlussfassung dar・er zu informieren.
Wortmeldungen:
Herr Domke, Herr Leja, Herr Kargel, Herr Litzner,
Herr Berkhahn
Planungsleistungen sollten in der Haushaltsplanung deutlicher dargestellt werden.
Der Antrag wird vom Antragsteller zur・k gezogen.