13.04.2015 - 8 Änderung § 7 Hauptausschuss
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Zusätze:
- Antrag der Fraktion FDP/Grüne
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 13.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
1.
In § 7 der Hauptsatzung wird ein Absatz 6 eingefügt:
In Personalsachen hat der Hauptausschuss folgende Befugnisse im Einvernehmen mit dem Bürgermeister:
- die Ernennung, Beförderung, Entlassung und sonstige Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse der Amtsleiter/innen sowie sonstiger Beamter ab der Besoldungsgruppe A 13,
- die Einstellung, die Kündigung und sonstige Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten ab der Entgeltgruppe 13 TVÖD,
- die dauerhafte Übertragung von Aufgaben an Angestellte, wenn dies nach der Tarifautomatik zur Eingruppierung in eine höhere als die Entgeltgruppe 12 TVÖD führt,
- die Bestellung, die Aufrechterhaltung der Bestellung sowie die Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern von Gesellschaften, deren Alleingesellschafter die Hansestadt Wismar ist
- den Abschluss, die Kündigung und die wesentliche Änderung von Sonderdienstverträgen,
Redaktioneller Hinweis:
Die weiteren Absätze werden mit Absatz 7 fortgesetzt.
2.
In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 5 wie folgt geändert:
bei der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 € je Ausgabenfall.
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
3.
In § 7 Abs. 6 (neu: Abs. 7) der Hauptsatzung wird Nr. 6 wie folgt geändert:
bei Erlass, Niederschlagung und Stundung von Forderungen innerhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 € bis 125.000,00 €
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in § 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
4.
In § 7 der Hauptsatzung wird Abs. 8 (neu Abs. 9) wie folgt geändert:
Die Befugnis zum Abschluss und zur Auflösung von Dauerschuldverhältnissen und wiederkehrenden Leistungen wird innerhalb einer Wertgrenze mit Jahresbetrag zwischen 25.000,00 € und 125.000,00 € oder ab einer Laufzeit von 5 Jahren dem Hauptausschuss übertragen.
Redaktioneller Hinweis:
Der Verweis in ァ 10 Abs. 4 Hauptsatzung ist anzupassen.
Wortmeldungen:
Herr Woellert, Frau Rakow, Herr Bojahr, Frau Adam, Frau Bretschneider, Herr Litzner
Herr Dr. Woellert nahm für seine Fraktion Stellung zum Antrag. Sodann diskutierten die Mitglieder den Antrag der FDP-Fraktion.
Nach der Diskussion ließ Herr Schönbohm über den Antrag abstimmen: