26.03.2015 - 11.7 Anforderung an Beschlussvorlagen

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass bei Beschlussvorlagen zu Sachverhalten, mit denen sich die Bürgerschaft bereits befasst hat, die Vorlagennummern der vorher gefassten Beschlüsse in der Bürgerschaft mit aufgeführt werden sollen. Ist eine Aufführung der vorher gefassten Beschlüssen nicht möglich, weil diese digital nicht archiviert sind, ist die Vorlage mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.

 

 

Die Vorlage VO/2015/1199 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         abgelehnt

 

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