26.03.2015 - 10.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.8
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss der Bürgerschaft Drucksachen-Nr. 0494-15/95 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“) wird aufgehoben.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den erweiterten Bereich Klußer Damm einen Bebauungsplan für den Wohnungsbau aufzustellen.
- Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“
im Osten : durch die Straße Klußer Damm
im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“
im Westen: durch den Friedhof
(siehe Anlage 1)
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“.
- Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15 entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH zu schließen.
Die Vorlage VO/2015/1179 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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808,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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