26.03.2015 - 10.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Der Beschluss der Bürgerschaft Drucksachen-Nr. 0494-15/95 (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33/95 „Wohngebiet Klußer Damm“) wird aufgehoben.
  2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den erweiterten Bereich Klußer Damm einen Bebauungsplan für den Wohnungsbau aufzustellen.
  3. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

              im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“

              im Osten : durch die Straße Klußer Damm

              im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“

              im Westen: durch den Friedhof

              (siehe Anlage 1)

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“.
  2. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
  5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den    Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15 entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH zu schließen.

 

 

Die Vorlage VO/2015/1179 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=4306&selfaction=print