26.03.2015 - 10.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Klußer Damm ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

2.              Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

     im Norden: durch die im FNP ausgewiesene und als Wohnbauland zu entwickelnde Fläche im                                  Anschluss an die Kleingartenanlage Klußer Damm

im Osten : durch die Straße Klußer Damm

im Süden: durch die im Abstand von 60 m südlich befindliche 110 kV-Oberleitung

im Westen: durch den Friedhof

     (siehe Anlage 1)

3.              Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“

4.              Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

5.              Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

6.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Die Vorlage VO/2015/1178 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage