26.03.2015 - 10.6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bauleitplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
  2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:              von der Straße Dahlberg

im Osten:              vom Lenensruher Weg

im Süden:               von der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz an der Dr.-Unruh-Straße

im Westen:              von der Dr.-Unruh-Straße

(siehe Anlage 1)

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 2,35 ha.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Nr. 84/15 „Wohn- und Sondergebiet Dr.-Unruh-Straße – Dahlberg“
  2. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
  5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 84/15 entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke des Plangebietes abzuschließen.

 

 

Frau Seidenberg, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Antrag auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.

 

Herr Keßler nimmt ab 18:13 Uhr an der Sitzung teil.

 

Wortmeldungen: Senator, Herr Berkhahn; Herr Brüggert

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion FDP/GRÜNE, auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.

         abgelehnt

 

 

Die Vorlage VO/2015/1175 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

                                                                                 beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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