26.03.2015 - 10.4 Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13.3 Tourismuszentrale
- Bearbeiter:
- Andreas Nielsen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 hier beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
Begründung: Bürgermeister, Herr Beyer
Wortmeldung: Frau Jörss
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:
1. Ab dem 01.01.2016 werden die Entgeltsätze in § 3 Abs. 4 auf dieselben Beträge angehoben, wie sie die Hansestadt Stralsund ab dem 01.01.2015 erhebt. Der Bürgermeister wird aufgefordert eine entsprechende Neufassung der Entgeltordnung zum Dezember 2015 vorzulegen.
2. Die Honorare der Stadtführer und Stadtführerinnen sind ab dem 01.01.2016 hinsichtlich des Fremdsprachenzuschlags um 5 Euro zu erhöhen. Das Honorar für die zweistündigen Führungen ist an die in Stralsund gewährten Honorare anzugleichen, falls diese in der Zukunft erhöht werden.
Begründung:
Wismar und Stralsund tragen gemeinsam den Titel Welterbe, sind also von der Attraktivität für Touristen vergleichbar. Dies sollte sich auch in den Entgelten für die Stadtführungen und in den Honoraren niederschlagen.
Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.
– abgelehnt
Die Vorlage VO/2015/1169 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
77,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
35,2 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
92,6 kB
|