26.02.2015 - 12.7 Zwingende Offenlegung der Gesamtbezüge der Gesc...

Beschluss:
zurückgezogen
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Beschlussvorschlag:

1.Der Bürgermeister wird gebeten, die Verfahrensweise bei der Beachtung des § 73 KV M-V und der damit verbundenen zwingenden Offenlegung der Gesamtbezüge der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats oder Beirats kommunaler Unternehmen im Jahresabschluss, zu prüfen.

 

2. Die Bürgerschaft bittet den Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass die Hansestadt Wismar der zwingenden Offenlegung der Gesamtbezüge gemäß § 73 KV M-V nachkommt.

 

 

Herr Brüggert, CDU-Fraktion, zieht als Einreicher den Antrag zurück.

 

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