26.02.2015 - 11.7 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie eines Bürgers zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

                            der Landrätin als Untere Wasserbehörde

                            der Landrätin als Untere Naturschutzbehörde

                            der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

                            der Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt

                            dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

                            dem Landesbeauftragten für Eisenbahnaufsicht

                            Dr. Blei   

berücksichtigt werden

 

Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie eines Bürgers geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“, 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (vgl. Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“, 1. Änderung wird gebilligt. (vgl. Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“, 1. Änderung wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Die Vorlage VO/2014/1054 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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