02.02.2015 - 5 Förderrichtlinie für die Bereiche Kultur, Jugen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Senator Berkhahn informiert zur Förderrichtlinie für die Bereiche, Kultur, Jugend und

Wohlfahrtspflege. In der vergangenen Legislaturperiode gab es in mehreren Sitzungen dieses

Fachausschusses bereits Gespräche und Diskussionen zu diesem Thema. Die dabei erfolgten

Hinweise wurden mit berücksichtigt und in die jetzt vorliegende Förderrichtlinie mit

eingearbeitet.

 

Herr Fröhlich ergänzt die Ausführungen.

Diese Förderrichtlinie wurde aufgrund der geänderten Struktur nach der Kreisgebietsreform

und der Struktur der neuen Hauptsatzung angepasst. Das Förderverfahren für die einzelnen

Bereiche wurde in dieser Richtlinie vereinheitlicht.

Im Besonderen erläutert Herr Fröhlich den Teil IV zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Eine Förderung in diesem Bereich kann durch die Hansestadt Wismar nur in Kofinanzierung

mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgen. Die Hansestadt Wismar hat wenig Einfluss

auf die Erarbeitung der Jugendhilfeplanung. Dieses ist Aufgabe des Landkreises.

Die Hansestadt Wismar versucht immer wieder die aufgebauten Strukturen und vorhandenen

Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten. Dieses wird jedoch sehr

schwierig, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg seine derzeitigen Förderbedingungen

nicht ändert.

 

Herr Weinhold informiert, dass die Förderrichtlinie in der Fraktionssitzung der CDU beraten

wurde. Es wird eingeschätzt, dass die Festlegung der Begrenzung von 5 T€ bezüglich einer

Entscheidungsfindung im Fachausschuss sehr hoch ist. Eine Festlegung zur Förderung der

vorliegenden Anträge sollte bereits ab 1 T€ durch den Ausschuss erfolgen. Herr Weinhold

informiert über weitere Änderungswünsche der CDU-Fraktion zur Förderrichtlinie. Dieses

ist u. a., dass der Fachausschuss eine Empfehlung über die Höhe des Zuschusses an die

Bürgerschaft gibt und eine Beschlussfassung erfolgt durch die Bürgerschaft. Es muss eine

klare und deutliche Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel erarbeitet werden.

 

Herr Dr. Zielenkiewitz stimmt den Ausführungen von Herrn Weinhold zu.

Er ergänzt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Information darüber erfolgt ist, welche

Anträge auf Förderung genehmigt wurden, aber nicht welche Ablehnungen erfolgt sind.

Herr Dr. Zielenkiewitz schlägt ebenfalls vor, dass die Anträge auf Förderung ab 1 T€ durch die

Verwaltung dem Fachausschuss vorgelegt werden und dieser spricht eine Empfehlung an den

Bürgermeister bezüglich der Höhe der Genehmigung aus.

 

Herr Senator Berkhahn weist die Kritik zurück, dass die gegebenen Hinweise und Anregungen

aus den Diskussionen der Sitzungen dieses Fachausschusses (letzte Legislaturperiode) nicht

beachtet und eingearbeitet wurden. Hier gab es eine andere Tendenz bezüglich der Erarbeitung

einer neuen Förderrichtlinie. Die CDU empfand es als ausreichend, dass eine Information im

Fachausschuss 2 – 3 mal jährlich gegeben wird.

Eine Ablehnung von Anträgen auf Förderung erfolgt durch die Verwaltung, weil die Kriterien

der Förderrichtlinie nicht erfüllt sind oder es stehen keine finanziellen Mittel im Haushalt

zur Verfügung, da diese bereits ausgeschöpft sind.

 

Herr Hilse stimmt den Ausführungen von Herrn Senator Berkhahn zu, dass der Fachausschuss

eine schriftliche Information in der Vergangenheit erhalten hat. Nun ist es jedoch gewünscht,

dass eine Empfehlung durch den Fachausschuss zur Bewilligung der Anträge abgegeben wird.

 

 

 

Wortmeldungen erfolgen von Herrn Dr. Zielenkiewitz, Herrn Box, Herrn Prof. Dr. Winkler,

Herrn Weinhold, Herrn Hilse, Herrn Engling, Herrn Keßler.

Die Diskussion und Nachfragen erfolgten u. a. zu den Vergabekriterien der Förderrichtlinie,

zur Verfahrensweise des Landkreises und Beschlussfassung durch den Kreistag, der Möglichkeit

zur Förderung von Einzelpersonen, der Aufgabentrennung zwischen Politik und Verwaltung im

Zusammenhang mit der Festlegung der Höhe einer Bewilligung.

Herr Dr. Zielenkiewitz schlägt eine Korrektur im Teil der kulturellen Förderung im Zusammenhang mit der Festlegung zur Realisierung und Wirksamkeit eines Projektes vor. Es sollte in der

Hansestadt Wismar sein, aber auch die Möglichkeit gegeben werden, das Antragsteller aus

Wismar ihre Projekte außerhalb der Stadt realisieren können und eine Förderung erhalten.

 

Die Beantwortung der Fragen erfolgt von Herrn Senator Berkhahn und Herrn Fröhlich.

 

Herr Box stellt den Antrag, dass die Höhe der Grenze der Anträge zur Bewilligung durch die

Verwaltung der Hansestadt Wismar von 5 T€ auf 1 T€ in der Förderrichtlinie ersetzt wird.

Im Teil III und IV wird um die konkrete Festlegung der Kriterien zur Verfahrensweise einer

Förderung gebeten.

 

Herr Fröhlich erläutert nochmals ausführlich, warum in der Förderrichtlinie keine konkrete

Festlegung zu den Kriterien einer Förderung in diesem Teil erfolgt ist. Dieses erfolgte bereits

eingangs dieser Sitzung. Sollte eine Änderung diesbezüglich erfolgen, ist die Hansestadt Wismar

nicht mehr in der Lage, bestehende Strukturen und Leistungen aufrecht zu erhalten.

 

Herr Box nimmt Abstand nach den Erläuterungen über diesen Punkt abstimmen zu lassen.

 

Herr Prof. Dr. Winkler bringt folgenden Änderungsantrag zur Abstimmung:

 

Kultur / Wohlfahrtspflege

Anträge auf Zuschüsse bis 1.000,00 EUR können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar

bewilligt werden.

Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000,00 EUR gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend,

Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung.

 

Jugend

Anträge auf Zuschüsse bis 1.000,00 EUR können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar

bewilligt werden und sollen spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000,00 EUR gibt der Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend,

Bildung und Soziales dem Bürgermeister eine Empfehlung. Diese Anträge sollten mindestens

acht Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

 

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.

(6 Ja / 2 Nein / 1 Enthaltung)

 

Herr Fröhlich informiert, dass der Vorschlag von Herrn Dr. Zielenkiewitz aufgegriffen wird und

die Einfügung im Teil II – Kulturelle Förderung erfolgt.

Das Projekt muss in der Regel in der Hansestadt Wismar realisiert und wirksam werden.

 

Abstimmung über die geänderte Vorlage.

 

 

Die geänderte Vorlage wird mehrheitlich beschlossen.

(6 Ja / 1 Nein / 2 Enthaltungen)

 

Herr Box fragt nach, ob eine Richtlinie für den Bereich Sport separat vorhanden ist.

 

Herr Fröhlich teilt mit, dass die Arbeit im Rahmen der gültigen Sportfördersatzung erfolgt.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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