16.12.2014 - 10.2 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar fest.

Nach § 20 Eigenbetriebsverordnung (Eig-VO M-V) umfasst der Jahresabschluss

1. Bilanz

2. Gewinn- und Verlustrechnung

3. den Anhang

4. den Lagebericht

 

Das Jahresergebnis in Höhe von 487.317,74 € wird wie folgt verwendet:

Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke gem. § 58 Nr. 6 AO (zweckgebundene Rücklage) 99.917,74 €

Einstellung in die freie Rücklage gem. § 58 Nr. 7a AO 87.400,00 €

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2013.

 

 

Die Vorlage VO/2014/1056 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage