04.12.2012 - 6 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Betriebsausschuss für den EVB
- Datum:
- Di., 04.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/2012/0630 Haushaltssatzung 2013
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Melanie Hein
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Senator Berkhahn stellt die Tischvorlage vor.
Nach den vorliegenden Zählungen im Rahmen der Datenerhebung zur Evaluierung der Parkraumsituation durch das Büro IVAS und den vorliegenden Hinweisen aus der Bevölkerung und von den Gewerbetreibenden ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits die Notwendigkeit der Nachbesserung des Parkplatzkonzeptes zu erkennen. In der letzten Bürgerschaftssitzung wurde dies durch die Verwaltung bereits signalisiert.
Es ist zu erkennen, dass die für die Anwohner vorgehaltenen Parkflächen nicht wie ursprünglich erwartet ausgelastet sind. Auch die hauptsächlich für Touristen vorgesehenen Parkplätze mit Schrankenanlagen sind zum jetzigen Zeitpunkt relativ leer. Demgegenüber reichen die vorhandenen Parkflächen für die Beschäftigten nicht aus und die Gewerbetreibenden bemängeln, dass ihren Kunden im Innenstadtkern nicht genügend bewirtschaftete Parkplätze zur Verfügung stehen.
Um dem Wunsch der Gewerbetreibenden nachzukommen ist angedacht, in den oberen Bereichen der Dankwartstraße und der Lübschen Straße die jetzigen Zonen zum Be- und Entladen den Kunden als bewirtschaftete Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Um den Beschäftigten weitere Parkplätze (unter geringem Kostenaufwand) anzubieten, schlägt die Verwaltung mit der vorliegenden Benutzungs- und Entgeltordnung vor, die für die Touristen vorgesehenen Parkplätze mit Schrankenanlagen am Schiffbauerdamm (PP Altstadt/Westhafen) und an der Kopenhagener Straße (PP Altstadt/Hafen) ab dem 15. Dezember 2012 bis zum 30. April 2013 mit einem reduzierten Entgelt (Tageshöchstsatz 1.00 ) anzubieten.
Ab 01. Mai 2013 werden die Parkplätze wieder den Touristen zur Verfügung gestellt und das alte Entgelt (Tageshöchstsatz 4.00 ) tritt automatisch wieder in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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