08.09.2014 - 6 52. Änderung des Flächennutzungsplanes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Bahnhofsvorplatz ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

              im Nord-Osten: durch Flächen für Bahnanlagen

im Süd-Osten :  durch Flächen für Bahnanlagen

im Süd-Westen: durch die Bahnhofstraße

im Nord-Westen: durch die Poeler Straße

(siehe Anlagen)

3.               Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Verkehrsflächen im Bereich Bahnhofsvorplatz“

4.              Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

5.   Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der  Verwaltung durchzuführen.

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 

Durch Herrn Groth wird die Vorlage erläutert.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der Plangeltungsbereich als Fläche für die Bahnanlagen dargestellt. Dies ist in der Anlage 1 ersichtlich.

Die auf diesen Flächen befindlichen Gleistrassen wurden bereits vor einiger Zeit von der Deutschen Bahn AG still gelegt. Ein seitens der Stadt beantragtes und von der Deutschen Bahn AG durchgeführtes Entbehrlichkeitsverfahren endete im Juli 2014 mit dem Ergebnis, dass die betreffenden Anlagen und Flächen für die Deutsche Bahn entbehrlich sind. Die Hansestadt Wismar steht in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG bezüglich der Entwidmung und den Grunderwerb dieser Flächen. Die Hansestadt beabsichtigt, auf diesen Flächen einen gestalterisch aufgewerteten Bahnhofsvorplatz zu entwickeln. Gegenwärtig wird hierzu der Bebauungsplan Nr. 80/11 Bahnhofsvorplatz/Rostocker Straßeaufgestellt. Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.

Wie in der Anlage 2 ersichtlich, ist die derzeitige Ausweisung von Flächen für die Bahnanlagen in Verkehrsflächen zu ändern.

In der Diskussion antwortet Herr Senator Berkhahn auf die Frage von Herrn Hilse und Herrn Tiedke, dass diese auch Bestandteil des B-Planes sind.

Frau Seidenberg weist auf die Meinung des Sachverständigenbeirates bezüglich des Grünringes um die Stadt hin und fragt, ob die freiwerdenden Gleisflächen dann als Grünflächen ausgewiesen werden und es eine Verbindung zum Lindengarten gibt. Herr Groth antwortet, dass es eine Wegebeziehung mit entsprechend durchsetzten Grünflächen geben wird.

Herr Senator Berkhahn informiert weiter, dass nach den Vorstellungen des Sachverständigenbeirates ein Grünring entstehen soll. Diese Meinung wird von der Stadt nicht geteilt, da damit die urbane Entwicklung einer Stadt gehemmt wird. Obgleich werden Grünflächenplanungen in den Einzelmaßnahmen, z. B. Südöstliche Altstadtkante umgesetzt.    

 

Frau Seidenberg möchte wissen, wann die öffentliche Auslegung erfolgt. Darauf antwortet Herr Groth spätestens im Sommer 2015 in Abhängigkeit von den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG. 

Weiter fordert Frau Seidenberg ein städtebauliches Konzept für das gesamte Bahnhofsarel.

Herr Kargel weist darauf hin, dass das in dieser Stufe (unverbindliche Bauleitplanung) nicht notwendig ist und erst in der Vorlage zum Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) nochmals diskutiert werden sollte.

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 1             

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Anlagen zur Vorlage