11.08.2014 - 11 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 19/91/3 Wohngebiet Redentin Ostdie 2. Änderung im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:              von der südlichen Begrenzungslinie der Grundstücke Netzweg 32-34

im Osten:              vom Reusenweg sowie von der westlichen Begrenzungslinie der Grundstücke                             Reusenweg 1-9

im Süden:              von der nördlichen Begrenzungslinie der Grundstücke Landgang 2-4

im Westen:              von der östlichen Begrenzungslinie der Grundstücke Inselstraße 9-11

(Übersichtsplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 13/91/3 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 19/91/3, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke des Änderungsbereiches abzuschließen.

 

Herr Groth macht Ausführungen zu dieser Vorlage.

 

Der Bebauungsplan Nr. 19/91/3 „Wohngebiet Redentin Ost“ ist seit 22.11.2003 rechtskräftig. Ein Teil des Plangebietes im Bereich Netzweg wurde bereits in den vergangenen Jahren entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan vorwiegend mit Einfamilienhäusern bebaut. Eine Eigentümerin von 2 Grundstücken beantragte im April 2014 eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Sie beabsichtigt, die Nutzung der im Plangebiet gelegenen Gartenanlage aufzugeben und diese Fläche gemeinsam mit der sich ebenfalls in ihrem Eigentum befindlichen benachbarten Wohnbaufläche als neuen Wohnungsbaustandort zu entwickeln. Hier ist die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Aus städtebaulicher Sicht steht dem nichts entgegen. Es ist vorgesehen, mit der Eigentümerin einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 

In der Diskussion wurden die Fragen von Herrn Tiedke und Herrn Werner beantwortet.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=3125&selfaction=print